Testosteron-Regel bei Sportlerinnen wird durch Schweizer Bundesgericht vorübergehend ausgesetzt
(2010sdafrika-Redaktion)
Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya hat einen wichtigen Teilerfolg gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF erzielen können. Der Internationale Sportgerichtshof CAS entschied im Mai dieses Jahres, dass die Einführung eines Testosteron-Limits bei Sportlerinnen rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden sei. Er bestätigte somit die Auffassung des IAAF. Daraufhin legte die intersexuelle Sportlerin gegen das Urteil des CAS Einspruch beim Schweizer Bundesgericht ein – mit Erfolg.